§ 37 AVG (Ermittlungsverfahren, Feststellung des maßgebenden Sachverhalts, Gewährung des rechtlichen Gehöres; amtswegige Ermittlungspflicht bei Zweifel über Zurechenbarkeit einer Berufung)
VwGH 24.01.1995, 94/04/0149
Ebenso wie die Beh verpflichtet ist, den Sinn eines mehrdeutigen ParteienA durch Herbeiführung einer entspr Parteienerklärung festzustellen, ist sie auch verpflichtet, in einem Zweifelsfall wie dem vorliegenden über die Zurechenbarkeit einer Berufung sich Klarheit darüber zu verschaffen, wer RM-Werber ist. Die Zurückw der Berufung war somit rechtswidrig. (VwGH verst Sen 19.12.1984, VwSlg 11.625/A). Aufhebung wegen Verletzung von VerfVorschriften.