§ 44a Z 1 VStG (Straferkenntnis, Spruch, Inhalt; die als erwiesen angenommene Tat; Umschreibung der baulichen Anlage bei Übertretung der Bauordnung; Präzisierung im Berufungsbescheid durch Angabe einer Grundstücksnummer jenes Grundstücks, in welches Bauwerk ragt)
VwGH 31.01.1995, 95/05/0008