§ 5 Abs 1 zweiter Satz VStG (Schuld, Abwälzung der Verantwortlichkeit, auch des gewerberechtl Geschäftsführers, bei Führung eines Unternehmens, Sorgfaltsmaßstab, wirksames Kontrollsystem)
§ 9 Abs 1 VStG (Verantwortlichkeit, handelsrechtl Geschäftsführer einer GmbH, sofern die VerwVorschriften nicht anderes bestimmen und sofern kein verantwortlicher Beauftragter nach Abs 2 bis 4 bestellt wurde)