§ 44a Z 3 VStG (StrafErk, Spruch; verhängte Strafe, für jede der einzelnen Übertretungen, sofern kein Fortsetzungszusammenhang)
VwGH 29.04.1994, 93/17/0029
Wird für mehrere, nicht im Fortsetzungszusammenhang stehende Delikte nur eine einzige Strafe ausgesprochen, so ist nicht erkennbar, wie hoch das Ausmaß der Strafe für jede einzelne der verschiedenen Übertretungen ist. Dies beinhaltet einen Verstoß gegen § 44a Z 3 VStG (VwGH 12.12.1986, 86/18/0176).