§ 42 Abs 2 Z 3 VwGG (Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften; Wesentlichkeit des Mangels, keine; Unterlassung der nochmaligen Befassung eines Sachverständigen, der Auswirkungen des beantragten Baus auf das Gebäude des Bf verneint, aber Beweissicherung während des Baus vorschlägt; Unschlüssigkeit, keine)
VwGH 31.01.1995, 94/05/0227