§ 4 Abs 2 ASVG (Pflichtversicherung, Dienstnehmereigenschaft, persönliche und wirtschaftliche Abhängigkeit; als „Werkverträge“ bezeichnete Verträge zur Leistung von Montagearbeiten)
§ 45 AVG (Beweiswürdigung nach Beweisaufnahme; Verbot antizipierter Beweiswürdigung)