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VwGH 21. 2. 1994, 91/10/0236 (NATUR- UND LANDSCHAFTSSCHUTZ)

JudikaturNATUR- UND LANDSCHAFTSSCHUTZZfV 1996/657ZfV 1996, 265

§ 4 Abs 2 Nö NSchG („Berechtigte“; Grundeigentümer, Pächter und sonstige Nutzungsberechtigte)

§ 6 Abs 3 Nö NSchG (Bewilligung einer Baulichkeit; Antragstellung durch den Berechtigten, Miteigentümer; kein Erfordernis einer liquiden Zustimmung durch den Grundeigentümer bzw des liquiden Nachweises der Nutzungsberechtigung)

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