§ 28 Abs 6 GewO (Nachsicht von den Voraussetzungen für die Zulassung zur Meisterprüfung; Erweiterung nach dem Bildungsgang und der bisherigen Tätigkeit der erfolgreichen Ablegung der Meisterprüfung; Erfahrungen des täglichen Lebens allein reichen nicht)
VwGH 20.12.1994, 94/04/0230