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VwGH 20. 12. 1994, 94/04/0220 (GEWERBERECHT)

JudikaturGEWERBERECHTZfV 1996/633ZfV 1996, 259

§ 39 Abs 2 Z 1 GewO (Geschäftsführer einer juristischen Person; Angehöriger des zur gesetzlichen Vertretung berufenen Organs der juristischen Person; „Organprokurist“ gemäß § 18 Abs 3 GmbHG kein solches Organ)

§ 39 Abs 2 letzter Satz GewO (Übergangsbestimmung für Geschäftsführer, die vor dem 1. 7. 1993 bestellt worden sind; Begriff des Bestelltseins)

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