§ 370 Abs 2 GewO (Geldstrafen; Verhängung gegen den gewerberechtlichen Geschäftsführer, wenn dessen Bestellung angezeigt oder genehmigt wurde; Belangung des handelsrechtlichen Geschäftsführers; Feststellungen in der Bescheidbegründung, ob gewerberechtlicher Geschäftsführer bestellt war oder nicht)
VwGH 20.12.1994, 94/04/0187