§ 18 Abs 2 Z 1 FrG (Aufenthaltsverbot, bestimmte Tatsache, rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilungen, Ausmaß der verhängten Strafen, Bedeutung, keine)
VwGH 01.12.1994, 94/18/0876
Eine „Vielzahl von Straftaten“ ist zur Erfüllung des § 18 Abs 2 Z 1 FrG nicht erforderl, sondern es genügt, dass der Fremde mehr als einmal wegen auf der gleichen schädl Neigung beruhender strafbarer Handlungen rk verurteilt wurde.