§ 41 Abs 1 FrG (Schubhaft, Voraussetzungen; Festnahme wegen Verdachts einer strafbaren Handlung nicht von ausschlaggebender Bedeutung)
VwGH 27.01.1995, 94/02/0333
Ob für die Festnahme des Bfs ua der Verdacht einer strafbaren Handlung (Urkundenfälschung) maßgebl war oder nicht, ist für die Rechtmäßigkeit der Schubhaft nicht von ausschlaggebender Bedeutung. Entscheidend ist, ob die Voraussetzungen für die Verhängung der Schubhaft nach § 41 Abs 1 FrG gegeben sind, ob die Schubhaft zur Sicherung der in dieser G-Stelle genannten fremdenpolizeil Maßnahmen erforderl ist.