§ 2 Stmk BauO 1968 (Widmungsbewilligung; Verbot der Erteilung einer Baubewilligung vor Rechtskraft der Widmungsbewilligung; rückwirkende Aufhebung der Widmungsbewilligung, Auswirkung auf das Baubewilligungsverfahren; Aufhebung der angefochtenen Baubewilligung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren)