§ 40 Abs 5 Stmk BauO 1968 (Lüftungsschläuche; Mündung ins Freie, keine unzumutbare Belästigung; Immissionen von öffentlicher WC-Anlage)
§ 61 Abs 2 Stmk BauO 1968 (Baubewilligung, Verfahren, subjektive Rechte der Nachbarn; Lüftungs- und Dunstschläuche; öffentliche WC-Anlage)