§ 3 Abs 3 erster Satz ArbIG (Besichtigung des Betriebes durch Arbeitsinspektor, Abwesenheit des Arbeitgebers, Vorsorge; keine Verpflichtung, dass ein Arbeitnehmer anwesend zu sein hat)
VwGH 27.01.1995, 94/02/0423
§ 3 Abs 3 erster Satz ArbIG kann nicht entnommen werden, dass bei Abwesenheit des ArbG jederzeit ein ArbN anwesend sein muaa (der dem Arbeitsinspektor die Besichtigung ermögl und ihn auf dessen Verlangen begleitet); dazu hätte es etwa der Formulierung im G, dass bei Abwesenheit des ArbG ein ArbN „anwesend zu sein hat“ bedurft. Vielmehr ist die Vorschrift entspr ihrem Wortlaut nur dahin zu verstehen, dass der ArbG im Falle seiner Abwesenheit dafür zu sorgen hat, dass, sofern ein ArbN anwesend ist, dieser dem Arbeitsinspektorat die Besichtigung ermögl und ihn auf dessen Verlangen begleitet.