§ 4 Abs 1 AuslBG (Beschäftigungsbewilligung; konkrete Art der Beschäftigung; öffentliche oder gesamtwirtschaftliche Interessen; Ersatzkraft, Ablehnung von vornherein)
§ 45 Abs 3 AVG (Parteiengehör; juristische Person, vertretungsbefugtes Organ)
§ 4 Abs 1 AuslBG (Beschäftigungsbewilligung; konkrete Art der Beschäftigung; öffentliche oder gesamtwirtschaftliche Interessen; Ersatzkraft, Ablehnung von vornherein)
§ 45 Abs 3 AVG (Parteiengehör; juristische Person, vertretungsbefugtes Organ)