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VwGH 24. 1. 1995, 93/04/0072 (ARBEITSRECHT UND ARBEITERSCHUTZ)

JudikaturARBEITSRECHT UND ARBEITERSCHUTZZfV 1996/528ZfV 1996, 234

§ 8 Abs 1 letzter Satz ArbIG 1974 (Nichtteilnahme des Arbeitsinspektorates am Verwaltungsverfahren, Übersenden der Akten auf Verlangen, Stellungnahme längstens nach zwei Wochen; Fristversäumung bewirkt nicht den Verlust des Berufungsrechtes)

§ 9 Abs 1 ArbIG 1974 (Berufungsrecht des Arbeitsinspektorates; kein Erlöschen durch Versäumung der Frist zur Stellungnahme nach § 8 Abs 1 letzter Satz )

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