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Personalvertretung 30. 8. 1993, A 46-PVAK/93

JudikaturZfV 1996/35ZfV 1996, 316

§ 41 Abs 1 BPersVG

Personalvertretung 30.08.1993 A 46-PVAK/93

Wie sich aus § 41 Abs 1 BPersVG eindeutig ergibt, ist die PVAK nur zur Prüfung der Gesetzmäßigkeit der Geschäftsführung der Org der PersV, nicht aber der einzelnen PersV berufen.

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