§§ 22, 41 BPersVG
Personalvertretung 30.08.1993 A 24-PVAK/93
Durch seinen eigenen Beschl kann sich ein PersVA nicht beschwert erachten, es steht ihm jedoch nach ständiger Rechtsprechung der PVAK das Recht zu, wenn Bedenken gegen die Gesetzmäßigkeit eines gefassten Beschl bestehen, diesen der PVAK zur (amtswegigen) Prüfung vorzulegen.