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VwGH 22. 12. 1993, 91/10/0161 (FORSTRECHT)

JudikaturFORSTRECHTZfV 1996/83ZfV 1996, 73

§ 48 Abs 1 lit e ForstG (forstschädliche Luftverunreinigungen verursachende Anlagen)

§ 49 Abs 1 ForstG idF BGBl 1987/576 (ebenso, Errichtungsbewilligung, sofern nicht § 50 Abs 2 anzuwenden ist)

§ 49 Abs 2 ForstG idF BGBl 1987/576 (Anwendung des Abs 1 auch bei Anlagenänderungen bei erwarteter Zunahme forstschädlicher Luftverunreinigungen; keine Anwendung des § 49 auf vor dem 1. 1. 1976 errichtete Anlagen; immissionsseitige Auswirkungen maßgebend; Errichtung eines Zentralkamins)

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