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VwGH 19. 4. 1994, 94/11/0057 (BERUFLICHE VERTRETUNGEN UND FREIE BERUFE)

JudikaturBERUFLICHE VERTRETUNGEN UND FREIE BERUFEZfV 1996/70ZfV 1996, 69

§ 72 Abs 6 ÄrzteG (Wohlfahrtsfonds der Ärztekammern, Leistungen für erkrankte Ehegatten) Satzungen der Wohlfahrtseinrichtungen der Oö Ärztekammer § 27 Abs 2 lit a (Beitragspflicht für mitversicherte Ehegattin, Krankenpflegehilfe; keine Ausnahme für den Fall einer privaten Krankenzusatzversicherung der Ehegattin)

§ 6 BeitragsO der Oö Ärztekammer (Nachlassung von Beiträgen in Härtefällen)

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