§ 46 Abs 1 WTBO (Witwenfortbetrieb, Dauer von 5 Jahren)
§ 46 Abs 3 WTBO (Deszendentenfortbetrieb sinngemäße Anwendung des Abs 1; Dauer der Weiterführung endet jedenfalls mit Vollendung des 30. Lebensjahres des jüngsten Kindes bei einem in der Kanzlei als Berufsanwärter gemeldeten Kindes mit dessen 35. Lebensjahr)