§ 539 Abs 2 ZPO (Wiederaufnahmeklage, erste Tagsatzung, Anberaumung erst nach rechtskräftigem Abschluss des strafgerichtlichen Verfahrens; keine Verurteilung aus Mangel an Beweisen, keine verfassungswidrige Bindung des Zivilrichters, kein Verstoß gegen Gewaltentrennung oder Unabhängigkeit der Gerichte)
VfGH 09.03.1995, G 181/94