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VwGH 29. 11. 1994, 94/05/0319 (BAURECHT)

JudikaturBAURECHTZfV 1996/45ZfV 1996, 62

§ 43 Abs 2 lit b Oö BauO 1976 (Baubewilligung, anzuschließende Belege; Zustimmung des Grundeigentümers oder der Miteigentümer, wenn Bauwerber nicht Alleineigentümer; zivilrechtliche Befugnisse nicht maßgebend; Wohnungseigentum, Maßnahme der ordentlichen Verwaltung, Mehrheitsentscheidung; dennoch Zustimmung aller Miteigentümer für Baubewilligungsansuchen erforderlich)

VwGH 29.11.1994, 94/05/0319

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