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VfGH 16. 3. 1995, B 1104/94 (GLEICHHEIT)

JudikaturGLEICHHEITZfV 1996/446ZfV 1996, 168

Keine Verletzung (Gesetz, Verwaltungsakt)

VfGH 16.03.1995, B 1104/94

Keine Verletzung im Gleichheitsrecht durch Abw des A eines - wegen Ausübung einer Funktion als Mitglied der LReg auf A (vorzeitig) in den Ruhestand versetzten - GdBediensteten auf Auszahlung des Ruhegenusses vor Erreichung des 60. Lebensjahres; keine Gleichheitswidrigkeit der Festlegung des gleichen Pensionsanfallsalters für alle Beamten - auch außerdienstgestellte, auf A (vorzeitig) in den Ruhestand versetzte - durch eine Nov zum Krnt DRG; kein Verstoß gegen den Vertrauensgrundsatz infolge Rechtsanspruch der vor Inkrafttreten der Nov in den Ruhestand versetzten Beamten auf Wiederaufnahme in den Dienststand; Zuständigkeit des LG-Gebers zur Regelung des Anspruchs von Landes- und Gd-Beamten auf Ruhegenuss angesichts des Entgeltcharakters des den ö-r Bediensteten zustehenden Ruhegenusses und der dienstrechtl Art der Vergütung für aufgrund eines Dienstverhältnisses erbrachte Leistungen; keine Verletzung des Eigentumsrechts infolge ö-r Natur der im Beamtendienstrecht festgelegten Pensionsansprüche (s Dienstrecht).

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