vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VfGH 15. 3. 1995, B 1006/94 (BERUFLICHE VERTRETUNGEN UND FREIE BERUFE)

JudikaturBERUFLICHE VERTRETUNGEN UND FREIE BERUFEZfV 1996/413ZfV 1996, 159

§ 10 Abs 2 Z 2 lit a AKG 1992 (Arbeiterkammerzugehörigkeit, Arbeitnehmer, ua Arbeitnehmer in Betrieben des Bundes, Ausnahmen, ua Arbeitnehmer von Gebietskörperschaften, die dem Personalstand einer Dienststelle angehören, die in Vollziehung der Gesetze tätig ist; Qualifikation des Generalsekretariats des Österreichischen Bundestheaterverbandes als Dienststelle im Sinne der eine Ausnahme von der Arbeiterkammermitgliedschaft normierenden, im Verfassungsrang stehenden Bestimmung des AKG 1992; diese Dienststelle jedoch nicht in Vollziehung der Gesetze tätig)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!