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VwGH 27. 9. 1994, 94/07/0129 (WASSERRECHT)

JudikaturWASSERRECHTZfV 1996/394ZfV 1996, 151

§ 12 Abs 2 WRG (fremde Rechte, Verletzung, Eigentum; Parteistellung nur Liegenschaftseigentümer)

VwGH 27.09.1994, 94/07/0129

Bei den Rechten nach § 12 Abs 2 WRG 1959 handelt es sich um rechtmäßig geübte Wasserbenutzungen mit Ausnahme des Gemeingebrauches (§ 8 ), Nutzungsbefugnisse nach § 5 Abs 2 und das Grundeigentum.

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