§ 138 Abs 2 WRG (nachträgliche Bewilligung; Richtlinien für Naßbaggerungen, Erlass keine verbindliche Rechtsquelle)
VwGH 27.09.1994, 92/07/0074
Dass der Teich auf den Grundstücken der Bfin den mit Erlass des BMLF v 23. 7. 1975, 15.270/10-I5/75, verlautbarten Richtlinien für Naßbaggerungen insofern widerspricht, als nach diesen Richtlinien die Größe der Wasserfläche im Regelfall 3 ha bis 5 ha nicht unterschreiten soll, trifft zu. Dieser Erlass ist indessen keine für den VwGH verbindl Rechtsquelle. Die Annahme, ein Schotterteich sei den öff Interessen abträgl, kann deshalb nicht allein unter Berufung auf diesen Erlass taugl begründet werden. Maßgebend sind vielmehr die konkreten Umstände des Einzelfalles, anhand deren allein von der Beh beurteilt werden muaa, ob der konkret zur E über die Erteilung einer wasserrechtl Bew anstehende Teich seiner Beschaffenheit nach eine Gefährdung des Grundwassers besorgen lässt und demnach nicht bew werden kann.