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VwGH 19. 4. 1994, 94/11/0053 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 1996/368ZfV 1996, 142

§ 71 Abs 1 Z 1 AVG (Wiedereinsetzung, Glaubhaftmachung eines unvorhergesehenen oder unabwendbaren Ereignisses; keine Überspannung der Anforderungen, Entfernung der Hinterlegungsanzeige)

VwGH 19.04.1994, 94/11/0053

1. Bei der Anwendung und Auslegung der für die WE maßgebl prozessrechtl Vorschriften dürfen die Anforderungen an die Partei nicht überspannt werden (VwGH 25.10.1990, 90/16/0163). Das G verlangt nicht den (für die Partei oft unmögl) Beweis des WE-Grundes, sondern begnügt sich mit der Glaubhaftmachung; nur grobes Verschulden schließt die Bew der WE aus.

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