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VwGH 27. 9. 1994, 92/07/0130 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 1996/335ZfV 1996, 136

§ 63 Abs 4 AVG (Berufung; Zurückziehung unter Bedingungen unwirksam)

VwGH 27.09.1994, 92/07/0130

Eine eingebrachte Berufung kann jederzeit zurückgezogen werden. Sowohl der Berufungsverzicht als auch die Berufungsrücknahme sind als Prozesshandlungen endgültig, somit unwiderrufbar (vgl VwSlg 12.616/A).

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