§ 37 ff AVG (Ermittlungsverfahren; maßgebender Sachverhalt, Amtswegigkeit; Annahme des Sachverhalts aufgrund Angabe der Partei mangels vorliegen von Zweifeln an der Richtigkeit; Eigentum an Bauwerk als Superädifikat)
§ 45 Abs 1 AVG (Ermittlungsverfahren, Beweiswürdigung, freie; keine Unschlüssigkeit bei Zugrundelegung der Angaben der Partei mangels Anhaltspunkten für Zweifel)