§ 9 Abs 2 u 4 VStG (verantwortlicher Beauftragter, Bestellung; Zustimmungserklärung, Bezeichnung der juristischen Person, Nachweis der Zuweisung einer entsprechenden Anordnungsbefugnis)
VwGH 25.10.1994, 94/07/0027
1. Im BeschwFall hat die F Sch GesmbH eine mit 9. 1. 1991 datierte, vom Bf unterfertigte Zustimmungserklärung vorgelegt, mit welcher der Bf seine ausdrückl Zustimmung erteilt, dass er gem § 9 Abs 2 VStG die Verantwortung für die Einhaltung der VerwVorschriften im Markt B, V-Straße 113, übertragen erhalte.