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VwGH 18. 10. 1993, 93/10/0095 (VERWALTUNGSSTRAFRECHT)

JudikaturVERWALTUNGSSTRAFRECHTZfV 1996/318ZfV 1996, 132

§ 1 Abs 2 VStG (anzuwendende Rechtslage; zum Zeitpunkt der Tat geltendes Recht oder günstigere Rechtslage bis zum erstinstanzl StrafB)

§ 51 VStG (BerufungsB, anzuwendende Rechtslage; Änderungen der Rechtslage nach erstinstanzl B unmaßgeblich)

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