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VwGH 15. 11. 1994, 92/07/0134 (VERWALTUNGSSTRAFRECHT)

JudikaturVERWALTUNGSSTRAFRECHTZfV 1996/311ZfV 1996, 131

§ 51e Abs 2 VStG (notwendige Durchführung einer mündlichen Verhandlung; selbst bei Fehlen der Voraussetzungen für Nichtdurchführung keine Aufhebung des Bescheides, weil Relevanz des Verfahrensfehlers nicht ersichtlich)

VwGH 15.11.1994, 92/07/0134

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