§ 45 Abs 1 Z 4 VwGG (Wiederaufnahme, Verletzung von Vorschriften über Parteiengehör vor VwGH; behauptete Unrichtigkeit der E des VwGH kein WA-Grund, Relevanz der Parteiengehörsverletzung)
VwGH 29.11.1993, 93/10/0203
Mit seinem Vorbringen, das SäumnisBeschwVerf sei eingestellt worden, obwohl der nachgeholte B nicht gegenüber dem Bf (sondern gegenüber seinem Sohn, den die beantragte Festsetzung von Platzgebühren betreffe) erlassen worden sei, macht der Bf eine unrichtige rechtl Beurteilung der Frage geltend, ob es sich bei dem vom bel BMUK erlassenen und dem Bf zugestellten B in Ansehung des angeführten B-Adressaten um jenen „Bescheid“ iSd § 36 Abs 2 lS VwGG gehandelt hatte, mit dem die bel Beh ihrer E-Pflicht nachgekommen war.