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VwGH 29. 11. 1994, 92/05/0158 (BAURECHT)

JudikaturBAURECHTZfV 1996/26ZfV 1996, 55

§ 23 Abs 1 Oö BauO (Bauten, Anforderungen; Sicherheit, Brandschutz, Gesundheit)

§ 16 Abs 2 Oö BauV (Dächer; Anpassung an die jeweiligen klimatischen Verhältnisse; Deckung mit nicht brennbarem, gegen Feuchtigkeit, Frost und Wärme widerstandsfähigen Stoff, harte Deckung; auch begrüntes Dach kann harte Deckung darstellen)

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