§ 5 lit b Bgld NSchG 1990 (Bewilligungspflicht, Errichtung von Anlagen zur Gewinnung von Schotter; „Anlage“, Begriff, auch Naßbaggerung; Bewilligung unabhängig von allenfalls vorhandenen Bewilligungen nach anderen Vorschriften)
§ 50 Abs 6 Bgld NSchG 1990 (Bewilligung, Versagungsgrund des Widerspruches zum FlWPl der Gd; keine Bindung an Vorfragebeurteilung seitens der Gewerbebehörde)