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VwGH 19. 4. 1994, 93/11/0272 (MILITÄRWESEN)

JudikaturMILITÄRWESENZfV 1996/209ZfV 1996, 104

§ 15 Abs 1 WehrG 1990 (Feststellung der Eignung zum Wehrdienst; keine Bindung an die militärärztl Beurteilung, die zur vorzeitigen Entlassung aus dem Wehrdienst geführt hat, bei neuerlicher Stellung)

VwGH 19.04.1994, 93/11/0272

Die militärärztl Beurteilung, die zur vorzeitigen Entlassung des Wehrpflichtigen geführt hat, zieht als weitere Konsequenz ledigl die Anordnung einer neuerl Stellung nach sich. Die endgültige E über eine gegenüber dem letzten auf „taugl“ lautenden Stellungsergebnis eingetretene Änderung obliegt der Stellungskommission bei der neuerl Stellung (VwGH 20.02.1990, 89/11/0235). Die erstgen Beurteilung hat demgem nur vorl Charakter, ihr Ergebnis hat für die Stellungskommission ungeachtet ihrer grundsätzl Verwertbarkeit keine bindende Wirkung.

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