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VwGH 25. 1. 1994, 93/11/0258 (MILITÄRWESEN)

JudikaturMILITÄRWESENZfV 1996/207ZfV 1996, 103

§ 36 Abs 2 Z 2 WehrG 1990 (Befreiung vom Präsenzdienst; bes rücksichtswürdige familiäre oder wirtschaftl Interessen nicht Gegenstand eines Befreiungsantrages)

VwGH 25.01.1994, 93/11/0258

Es kommt nur darauf an, ob der Bf bes rücksichtswürdige eigene Interessen an seiner Befreiung von der Präsenzdienstpflicht hat, nicht jedoch darauf, ob seine Befreiung im öff Interesse - zur Erhaltung von Arbeitsplätzen - geboten ist. Nur ersteres kann Inhalt eines BefreiungsA des Wehrpflichtigen sein, und nur darüber hatte die bel Beh abzusprechen (VwGH 27.04.1993, 93/11/0051). Die Wahrnehmung öff Interessen kann nur Grundlage für ein amtswegiges Vorgehen durch die bel Beh sein.

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