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VwGH 24. 1. 1994, 93/10/0088 (LEBENSMITTELRECHT)

JudikaturLEBENSMITTELRECHTZfV 1996/194ZfV 1996, 100

§ 6 Abs 1 WeinG (Zusatzstrafe zum Wein, keine Gesundheitsgefährdung)

§ 6 Abs 5 WeinG (Weinbehandlungsmittel, Festlegung durch Verordnung des BMLF)

§ 29 Abs 1 Z 4 WeinG (Qualitätswein, harmonisch und frei von Fehlern)

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