§ 7 Abs 1 Vlbg LandesforstG (Bewilligungspflicht für Neubewaldung von Grundflächen, die weniger als 15 m von fremden landwirtschaftl genutzten Flächen entfernt sind)
§ 7 Abs 3 Vlbg LandesforstG (Neubewaldung, Begriff; Zusammenhang mit angrenzender Neubewaldungsfläche)