§ 4 Abs 1 lit c Stmk GVG 1983 (Voraussetzung für Erteilung der Zustimmung; Gewähr für ordnungsgemäße Bewirtschaftung; kein Widerspruch zu allgemeinem Interesse an der Erhaltung und Schaffung eines wirtschaftlich gesunden mittleren und kleineren land- oder forstwirtschaftlichen Grundbesitz; kein subjektives Recht auf Wahrung dieser öffentlichen Interessen)
VwGH 25.11.1994, 93/02/0201