§ 382 Abs 1 EO; § 81 EheG; § 94 EheG
In der vorliegenden Entscheidung befasste sich der OGH mit dem Sicherungsbegehren einer Antragstellerin, nach geschiedener Ehe ein Veräußerungs- und Belastungsverbot zu erlassen in Bezug auf eine vom Antragsgegner einer Stiftung in Form einer Nachstiftung schenkungsweise angebotene Liegenschaft.