Zusammenfassung: Der UFS wendet sich mit seiner Entscheidung der brennenden Frage zu, wie sich der von einer Privatstiftung vorgenommene Schuldeintritt kapitalertragssteuerrechtlich auswirkt. Wie ist vorzugehen, wenn dahingehend vor der Behörde keine klaren Vereinbarungen beigebracht werden und ist unter Umständen von einem Schuldbeitritt oder einer gemischten Schenkung auszugehen?