§ 502 ZPO; § 41 Abs 1 ZPO; § 50 Abs 1 ZPO
Gegenständlicher Entscheidung wohnt die Frage inne, ob eine Anscheinsvollmacht für eine Kollektivvertretungsbefugnis einer Privatstiftung vorliegt. Hat der Vertretene einen Rechtsschein gesetzt, auf den ein Dritter vertrauen konnte?