Zusammenfassung: Der Beitrag befasst sich mit einem jener Fälle, die im Zuge der "Datenklau-Affäre" 2008 ins Visier der Finanzbehörden kamen. Der UFS hatte zu entscheiden, ob die österreichische Begünstigte einer liechtensteinischen Stiftung ihren abgabenrechtlichen Meldepflichten nicht nachgekommen war. Dazu prüfte er, ob es sich um eine transparente Stiftung gehandelt hat. In der Anmerkung erörtert der Glossatar, ob ein ähnlicher Fall mit einer österreichischen Privatstiftung anders zu behandeln wäre. Insbesondere beschäftigt er sich mit der Frage, ob die Offenlegung die steuerliche Durchgriffsmöglichkeit der Abgabenbehörden nach sich zieht.

