Das BStFG 2015 regelt die Rechtsform der ausschließlich gemeinnützigen Stiftungen und Fonds mit bundesländerübergreifendem Wirkungsbereich. Stiftungen und Fonds nach BStFG 2015 unterscheiden sich in mehrfacher Hinsicht von Privatstiftungen nach dem PSG. Welche Rechtsform im Einzelfall die geeignete Wahl ist, ist im Rahmen sorgfältiger Analyse und Beratung zu klären.

