Deskriptoren: Abberufung; Stiftungsbeirat; Stiftungsvorstand; wichtiger Grund; grobe Pflichtverletzung; Rechtsmissbrauch.
Normen: § 14 PSG, § 15 PSG, § 27 PSG, § 16 AußStrG, § 66 AußStrG
Ob ein wichtiger Grund iSd § 27 Abs 2 PSG für die Abberufung eines Mitglieds eines Stiftungsorgans vorliegt, ist immer unter dem Gesichtspunkt des Funktionierens der Privatstiftung, und insbesondere darunter zu sehen, ob die Verfolgung des Stiftungszwecks mit ausreichender Sicherheit in der Zukunft gewährleistet ist.