Die Selbstzweckstiftung scheint als Thema auf den ersten Blick wenig geeignet, das österreichische Stiftungsrecht aus seinem Dämmerschlaf1 zu wecken. Der Beitrag möchte die bereits ad nauseam geführte Diskussion nicht erneut aufrollen, sondern aufzeigen, dass es selbst bei Annahme eines Verbots der Selbstzweckstiftung Gestaltungsmöglichkeiten gibt, um wirtschaftlich betrachtet eine Art Selbstzweckstiftung zu erreichen. Davon ausgehend wird de lege ferenda die Frage erörtert, ob der Gesetzgeber eine „stiftungsähnliche“ Rechtsform schaffen sollte, die Unternehmen die Thesaurierung all ihrer Gewinne ermöglicht.