Deskriptoren: Privatstiftung; Insichgeschäft; Gesellschaft bürgerlichen Rechts; Mandatsvertrag; Haftungsfreizeichnung für leichte Fahrlässigkeit.
Normen: § 17 PSG, § 1175 ABGB
Nach § 17 Abs 5 PSG bedürfen Rechtsgeschäfte einer Privatstiftung – wenn diese, wie hier, keinen Aufsichtsrat hat – mit einem Mitglied des Stiftungsvorstands der Genehmigung aller übrigen Mitglieder des Stiftungsvorstands und des Gerichts.